Freistellungsbescheinigung nach §13b UStG & §48b EStG – Schnell & unkompliziert beantragen
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Unternehmen im Baugewerbe, Handwerk & anderen steuerpflichtigen Branchen müssen nach §13b UStG & §48b EStG eine Freistellungsbescheinigung vorlegen, um keine Steuerabzüge oder Nachzahlungen zu riskieren.
💼 Warum ist die Freistellungsbescheinigung wichtig?
✔ Vermeidung von Steuerabzügen – Keine 15% Einbehaltung durch den Auftraggeber
✔ Erforderlich für Bauleistungen & gewerbliche Zahlungen
✔ Schutz vor steuerlichen Nachteilen & Verzögerungen
✔ Notwendig für Subunternehmer, Bauunternehmen & Dienstleister
💡 So funktioniert es:
1️⃣ Buchen Sie unser Produkt
2️⃣ Korrekte & vollständige Antragsstellung beim zuständigen Finanzamt einreichen
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